Die Deutsche Telekom wollte das Sonderkündigungsrecht aushebeln, weil ein Preisnachlass gewährt wurde. Das hat ein Gericht nicht zugelassen. (Telekom, Verbraucherschutz)
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Die Deutsche Telekom wollte das Sonderkündigungsrecht aushebeln, weil ein Preisnachlass gewährt wurde. Das hat ein Gericht nicht zugelassen. (Telekom, Verbraucherschutz)