Landgericht Koblenz: 1&1 muss Details zur minimalen Netzabdeckung klarstellen

1&1 muss in der Werbung klar sagen, wo sein Mobilfunknetz verfügbar ist. Weitere Anträge der Telekom seien laut United Internet vom Landgericht Koblenz abgewiesen worden. (1&1, Telekom)

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